Nur die Organisierung hilft - Gegen Ausbeutung, Faschismus und Krieg und den täglichen kapitalistischen Wahnsinn

Di./03-05-2016/12:30 Kommt zur Kundgebung vor dem OLG München und anschließend zum Prozess

Organisationsverbote sind die historisch erprobte Anwort der Herrschenden zur Gleichschaltung der Jugend und Brechung unseres Widerstands.

Solidarität & gemeinsamer Kampf sind unsere besten Waffen.

Am Dienstag, 3. Mai 2016, 14.00 Uhr verhandelt das Oberlandesgericht München (Schleißheimer Str. 141, Saal 116nicht Nymphenburger Str.!) darüber, ob §86a StGB (der das Zeigen von Nazisymbolen sanktionieren sollte) gegen die FDJ anwendbar ist. Das juristische Problem ist: Die FDJ war in der BRD einst verboten, in der DDR war sie es nie und seit 1990 ist sie im größer gewordenen Deutschland legal. Das anzuzweifeln würde die rechtliche Grundlage der sogenannten Wiedervereinigung in Zweifel ziehen oder müsste ein nachträgliches Verbot der FDJ der DDR voraussetzen.

Kommt mit Kundgebungsmitteln zur Kundgebung ab 12:30 vor dem OLG und anschließend zum Prozess!

Verbreitet die Information über eure Verteiler!

Flugblatt zum Prozess hier.

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