Die faschistische Sammlungsbewegung sitzt in der Staatskanzlei!

Zum Vorschlag für ein "Integrationsgesetz" der CSU

Der Charakter des bayerischen „Integrations“gesetzes ist faschistisch! Mit „deutscher Leitkultur“ und Volksgemeinschaft will die CSU ein neues Rassegesetz, offene Willkür und Gesinnungsverfolgung einführen! Seit  einigen  Wochen  wird  in  Bayern  über  einen  Gesetzentwurf  der  Staatsregierung  („Integrationsgesetz“)  diskutiert,  der  nach  dem  Wunsch  der  Verfasser  schnellst  möglich  verabschiedet werden  soll  (bis  6. April  befindet  sich  der Entwurf in  der Verbändeanhörung,  dann geht’s zur Abstimmung). Es soll, so verspricht es die CSU, die gesellschaftlichen Probleme  lösen, die aus der sogenannten Flüchtlingskrise resultieren würden. Tatsächlich verschlägt es  einem  beim  Lesen  des  Entwurfs  angesichts  des  Herrenmenschengehabes  und  des  antidemokratischen Charakters schlicht die Sprache. Frei nach Max Liebermann  (1933) kann  man  gar  nicht  so  viel  fressen,  wie  man  kotzen  möchte.  Warum  das  bayerische  „Integrations“gesetz zu bekämpfen ist und seine Verfasser in den Knast gehören: 

Das Gesetz verpflichtet in modernen Worten  jeden Menschen in Bayern auf Volk und Vaterland  und bereitet verbal den Arbeitszwang vor „Jeder Einzelne ist daher zur Loyalität gegenüber Volk und Verfassung, Staat und Gesetzen verpflichtet. Dazu gehört, dass jeder nach seiner Leistungsfähigkeit zum wirtschaftlichen Wohlstand mit eigener Kraft beiträgt.“ (S. 1)
Es verpflichtet Deutsche und Nichtdeutsche auf  eine nicht näher bestimmte „Leitkultur“ und  öffnet der Willkür Tür und Tor „Es ist Ziel dieses Gesetz, [...] sie aber zugleich auf die im Rahmen ihres Gastrechts unabdingbare Achtung der Leitkultur zu verpflichten und dazu eigene Integrationsanstrengungen abzuverlangen (Integrationspflicht).“ (Art. 1)
Es verherrlicht zwei deutsche Weltkriege und  erhebt den Geschichtsrevisionismus und den  deutschen Führungsanspruch über Europa in  Gesetzesrang „Das lange geschichtliche Ringen unserer Nation und unseres ganzen Kontinents um Einheit, Frieden und Freiheit verpflichtet auf das errungene gesamteuropäische Erbe und das Ziel eines gemeinsamen europäischen Weges. Diese identitätsbildende Prägung unseres Landes (Leitkultur) im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu wahren und zu schützen ist Zweck dieses Gesetzes.“ (Präambel)
 Es beruht auf einer völkisch-rassistischen  Staatsbürgerschaftstheorie; in die Pflicht werden  auch „Vierteldeutsche“ genommen, also  Menschen, die das „deutsche Blut“ nur über  einen Eltern- oder Großelternteil bekommen  haben  „Die Regelungen dieses Gesetzes über die Integrationsförderung gelten entsprechend für Deutsche, die in besonderer Weise integrationsbedürftig sind und [...] zumindest einen Eltern- oder Großelternteil haben, der die Bedingungen der Nr. 1.“ (Art. 2)
 Es will demjenigen, der nicht schnell genug  Deutsch lernt, die Kosten für Sprachkurse  auferlegen und ihn bei Behördengängen den  Dolmetscher selber zahlen lassen  „Wer aus selbst zu vertretenden Gründen das im Rahmen einer gewährten Förderung mindestens erwartbare Sprachniveau nicht erreicht, kann zur angemessenen Erstattung von Förderkosten verpflichtet werden. Die notwendigen Kosten für die Heranziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers durch Behörden können Personen im Sinne des Abs. 2 auch dann auferlegt werden, wenn eine Kostenauferlegung nicht nach anderen Vorschriften vorgesehen ist.“ (Art. 4)
 Es schaltet die öffentlich-rechtlichen Medien  gleich; die „deutsche Leitkultur“ soll zum  Erziehungsauftrag in Kitas, Kindergärten und  Schulen werden  „Der Bayerische Rundfunk und die nach dem Bayerischen Mediengesetz an der Veranstaltung von Rundfunk Beteiligten unterstützen im Rahmen ihres Programmauftrags die Integration. Die Angebote in Rundfunk und Telemedien sollen einen Beitrag zur Vermittlung der deutschen Sprache und der Leitkultur leisten.“ (Art. 10; Art. 5-8)
 Es ermöglicht die staatliche Verfolgung jedes  Menschen, der die „freiheitlich-demokratische  Grundordnung“ oder das staatliche  Gewaltmonopol nicht für den heiligen Gral hält –  was keine Straftat darstellt  „Wer durch demonstrative Regelverstöße, Verunglimpfen oder sonst durch nach außen gerichtetes Verhalten beharrlich zum Ausdruck bringt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung [...] ablehnt, kann durch die Sicherheitsbehörden verpflichtet werden, sich einem Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu unterziehen. Satz 1 gilt entsprechend bei Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols [...].“ (Art. 13)
 Es fordert die Gesinnungsjustiz und widerspricht  dem Grundgesetz. Das Verbot, andere Vorstellung  einer menschenwürdigen Gesellschaft zu  vertreten, wird nicht auf „Ausländer“ beschränkt,  es soll künftig für alle gelten. Die angedrohte  Geldstrafe dürfte jede Organisation und jeden  politisch Aktiven in die Knie zwingen.  „Es ist verboten 1. öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften dazu aufzufordern, die geltende verfassungsmäßige Ordnung zu missachten und stattdessen einer mit ihren Grundsätzen nicht zu vereinbarenden anderen Rechtsordnung zu folgen, 2. es zu unternehmen, andere Personen einer solchen Ordnung zu unterwerfen, oder 3. es zu unternehmen, eine solche Ordnung oder aus ihr abgeleitete Einzelakte zu vollziehen oder zu vollstrecken.“ „Wer gegen das Verbot nach Abs. 1 verstößt, kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden.“ (Art. 14)
 Es schafft die Grundlage, Menschen aufgrund  ihres Aussehens vom öffentlichen Leben  auszuschließen (Schwimmbäder, Bibliotheken und  alle anderen kommunalen Einrichtungen)  „Die Zulassung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer kann von einer vorherigen Belehrung und dem ausdrücklichen Anerkenntnis der bestehenden Vorschriften abhängig gemacht werden.“ (Art. 17a; Begründung) 
Es ermächtigt die Polizei, ohne Gerichtsbeschluss  in alle Gebäude einzudringen, die als Unterkunft  für Asylbewerber dienen (auch  Privatwohnungen); an weiteren „gefährlichen  Orten“ kann künftig jeder ohne richterlichen  Beschluss und ohne „Gefahr im Verzug“  kontrolliert und erkennungsdienstlich behandelt  werden, die Schleierfahndung wird auf ganz  Bayern ausgeweitet. Art. 17a; Begründung
 Die neuen Regelungen sollen für alle Menschen in  Bayern gelten  Es „beinhaltet damit keine Regelung zum Adressatenkreis des Bayerischen  Integrationsgesetzes im engeren Sinne. Das Gesetz wendet sich nämlich an alle im  Freistaat lebenden Menschen, auf deren Beteiligung ein gelingender  Integrationsprozess angewiesen ist.“ (Begründung)

Der  Platz  reicht  nicht,  um  aufzuzählen,  gegen  wie  viele  Grundrechte  und  Verfassungsgerichtsurteile  dieses  Vorhaben  verstößt.  Das  gesamte  Pamphlet  fußt  auf  einer  angeblichen  „deutschen  Leitkultur“,  die  bisher  von  keinem  CDU/CSU-Ideologen  definiert  wurde.  Offensichtlich schließt sie die deutsche Geschichte inklusive der Massenverbrechen während des Zweiten Weltkriegs und die völkische  Rassenideologie, dass nur Deutscher sein könne, in dessen Adern „deutsches Blut“ fließt, ein und der Verstoß gegen dieses Weltbild soll  unter Strafe gestellt werden. Das soll für alle in Bayern Lebenden gelten und die Deutungshoheit bei der Mehrheitspartei liegen. Dabei  wird wieder einmal der besondere deutsche Föderalismus genutzt, um die bürgerlich-demokratische Republik als Ganzes anzugreifen –  Bayern macht den Anfang, andere Bundesländer werden folgen.  Schon einmal wurde die „deutsche Leitkultur“ zum verbindenden Element einer die halbe Welt versklavenden Volksgemeinschaft erklärt,  der NSDAP-Innenminister Wilhelm Frick drückte es 1933 nur anders aus: „Jeder aber, der sich gegen Deutschland wendet, soll wissen,  dass er als Feind des Volkes aus der Volksgemeinschaft ausgemerzt wird.“  Die CSU macht ihrer Geschichte als Partei des Großkapitals und des deutschtümelnden, völkisch-konservativ gesinnten Kleinbürgertums  alle Ehre. Der legendärste Vertreter dieser „Sammlungsbewegung zur Rettung des Vaterlands“  (F.  J. Strauß) Franz  Josef Strauß gab die  Losung  vor:  „Rechts  von  der  CSU  darf  es  keine  demokratisch  legitimierte  Partei  geben!“  –  was  nichts  anderes  heißt,  als  alle  deutschnationalen, faschistischen und sonstigen reaktionären Kräfte in der CSU zu vereinigen.   Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! – gilt auch bei selbsternannten Demokraten! Verbot aller faschistischen Parteien und Organisationen! – heißt auch: Verbot der CSU! Der Faschismus kam und kommt nicht über Stiefelglatzen oder den  rassistisch-nationalistischen Mob an die Macht – das Streben des  Finanzkapitals  nach  Maximalprofit  lässt  es  dann  und  dort  zur  offenen,  terroristischen  Gewaltherrschaft  umschwenken,  wo  mit  den normalen Mitteln des Betrugs, mit normaler kapitalistischer Ausbeutung und im normalen kapitalistischen Frieden kein Maximalprofit  mehr zu machen ist. 

Kampf der Gefahr des Faschismus heißt:

Kampf dem staatlich geschürten Rassismus, der uns wieder gegen andere Völker hetzt!

Kampf der reaktionären Verzahnung des Gewaltenapparates von Polizei, Militär und Geheimdiensten (z.B. im „Gemeinsamen Extremismus‐ und Terrorismusabwehrzentrum“) und der neuen „Gestapo“ BKA!

Kampf der Militarisierung unserer Gesellschaft und dem Bundeswehr‐Einsatz im Inland gegen Flüchtlinge, Streiks und Demonstrationen!

Kampf der Entrechtung einzelner Personengruppen, die sich letztlich gegen uns alle richtet!

Kampf dem deutschen Imperialismus und seinen Weltmachtambitionen, die er seit der Annexion der DDR wieder offen auslebt und längst wieder Europa beherrscht, ausbeutet und verwüstet!

Kampf für ein Gesellschaftssystem, in dem Rassisten und Kriegstreiber hinter Gitter kommen!

Kampf für ein Wirtschaftssystem, das sich über Erfahrungen und Arbeitskraft neuer Staatsbürger freut, weil wir bestimmen, was und wie produziert wird!

Hoch die internationale Solidarität im Kampf gegen Ausbeutung, Unterdrückung und Krieg!

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